Blick zu den Nachbarn: Firma gründen in Österreich

Mann füllt Formular zur Firmengründung aus
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Eigeninitiative und Mut sind entscheidende Faktoren, um als Unternehmer erfolgreich zu sein. Um in Österreich ein Unternehmen zu gründen, sind einige Schritte und Formalitäten zu beachten. Dazu zählen die Auswahl des passenden Firmennamens und der Rechtsform des Unternehmens. Ein Businessplan hilft bei der Klärung zur Finanzierung. Es gibt einige Formalitäten beim WKO und Finanzamt durchzuführen, bevor das Unternehmen erfolgreich starten kann. Ein Business Creation Center kann bei der Gründung unterstützen.

Mögliche Rechtsformen von Unternehmen

Die üblichen Unternehmensformen in Österreich sind Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie offene Gesellschaft und Kommanditgesellschaft. Daneben gibt es die Möglichkeit zur Bildung von Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Kapitalgesellschaften sind juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Im Gegensatz zu Personengesellschaften kann beispielsweise eine GmbH auch nur durch eine Person gegründet werden.

Der Weg zum eigenen Unternehmen in Österreich

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ist die erste Anlaufstelle für angehende Unternehmer. Sie steht Unternehmern beratend und handelnd zur Seite und unterstützt Unternehmensgründer in der Gründungsphase mit dem nötigen Know-how. Zum Angebot zählen nicht nur kostenlose Beratungsgespräche, sondern es werden Workshops und Coachings angeboten. Zudem ist die WKO für die Ausstellung der Neugründerbestätigung zuständig. Mit dieser Bestätigung entfällt ein Großteil der Gebühren und Abgaben im Gründungsprozess.

Bei einem freien Gewerbe kann die Anmeldung elektronisch bei der Bezirksstelle der Wirtschaftskammer erfolgen. Reglementierte Gewerbe werden bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat des künftigen Firmenstandortes angemeldet. Neben einem amtlichen Lichtbildausweis und einem Meldezettel ist ein Befähigungsnachweis für das jeweilige Gewerbe notwendig.

Nach der Firmengründung ist eine Anmeldung bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft vorzunehmen. In der Praxis sendet die SV die notwendigen Unterlagen automatisch zu, sobald sie Kenntnis von der Unternehmensgründung erhält. Dies sollte binnen eines Monats erfolgen.

Gleichzeitig zur Meldung bei der SV muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt um eine Steuernummer angesucht werden. Dafür reicht eine einfache Betriebseröffnungsanzeige an das Finanzamt. Eine Mitteilung an die Gebietskrankenkasse ist nur bei Einstellung von Mitarbeitern notwendig. Diese müssen vor Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden.

Einzelunternehmen in Österreich

Die beliebteste Unternehmensform in Österreich sind Einzelunternehmen. Dabei handelt es sich um eine einzige natürliche Person, die die Firma im eigenen Namen betreibt. Der Einzelunternehmer kann Pächter oder Eigentümer des Unternehmens sein. Einzelunternehmer bedeutet aber nicht, dass keine Mitarbeiter beschäftigt werden dürfen. Zudem können Arbeiten an Subunternehmen ausgegliedert werden.

Die Gründung eines Einzelunternehmens erfordert zum Teil eine Gewerbeanmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Es gibt aber auch die Möglichkeit, als sogenannter Freiberufler tätig zu werden. Diese Gruppe an freien Berufen ist nicht an die Gewerbeordnung gekoppelt. Freiberufler gehen einem freien Beruf selbstständig und auf eigene Verantwortung nach. Dabei hängt es grundsätzlich vom Beruf ab, ob eine einschlägige Ausbildung nachzuweisen ist. Reglementierte Gewerbe sind in der Gewerbeordnung in einer alphabetisch geordneten Liste festgelegt.

Ein Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit dem gesamten Betriebs- und Privatvermögen. Eine gewerbliche Tätigkeit kann nur ausgeübt werden, sofern der Unternehmer eine Berechtigung für dieses Gewerbe besitzt. Ab Erreichung der Rechnungsbelegungspflicht müssen sich Einzelunternehmer in das Firmenbuch eintragen lassen. Die Grenzen liegen hierbei bei einem Jahresumsatz von mehr als 1.000.000,00 EUR oder einem Umsatz von 700.000,00 EUR in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Eine freiwillige Eintragung ohne Bilanzierungspflicht ist auch unterhalb der Einkommensgrenze möglich.

Diese Regelungen gelten bei einem Einzelunternehmen zum Firmennamen

Ein eingetragener Einzelunternehmer hat die freie Wahl für die Bezeichnung seiner Firma. Zur Wahl stehen Fantasiebezeichnungen, Namensbezeichnung oder auch Sachbezeichnung der Firma. Üblich sind etwa Hinweise auf die Tätigkeit, Geschäftsbezeichnung oder auch Markenzeichen.

Lässt sich ein Einzelunternehmer nicht in das Firmenbuch eintragen muss er seinen Familiennamen und einen nicht abgekürzten Vornamen als Firmennamen nutzen. Ohne Firmeneintrag wird das Unternehmen als nicht protokolliert geführt. Mit einem Eintrag ins Firmenbuch gilt es als protokolliertes Unternehmen. Für protokollierte Unternehmer wird auch oft die Bezeichnung eingetragener Unternehmer oder eingetragene Unternehmerin verwendet. Das übliche Kürzel dafür lautet e.U.

Neugründungsförderung in Österreich

Die Neugründungsförderung ist sowohl für Einzelunternehmer als auch für Personen- und Kapitalgesellschaften möglich. Der Unternehmensgründer muss bei jeder in Betracht kommenden Behörde ein korrekt ausgefülltes amtliches Formular NeuFö2 vorlegen. Dazu zählen beispielsweise Firmenbuchgericht, Finanzamt, Gebietskrankenkasse und die Bezirkshauptmannschaft.

Mit dem amtlichen Formular NeuFö2 entfallen Gründungsgebühren. Dazu zählen im besonderen Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben sowie die Grunderwerbssteuer für Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage. Weiters entfallen die Gerichtsgebühren für die Eintragung ins Firmenbuch und Grundbuch sowie Teile der Lohnabgaben.

Für die Ausstellung ist die gesetzliche Berufsvertretung zuständig. Gehört der Betriebsinhaber keiner gesetzlichen Berufsvertretung an, ist die Beratung durch die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen vorgesehen. Das erste Beratungsgespräch für neue Selbständige ist bei der WKO möglich. Die Erklärung über die Neugründung kann auch elektronisch über das Unternehmensserviceportal erfolgen. Eine Beratung durch die jeweilige Interessenvertretung oder die Sozialversicherungsanstalt kann beispielsweise telefonisch oder mittels neuer Technologien erfolgen.